Gemäß § 4 der Satzung der Initiative Gesundheitswirtschaft e.V.
- kann Mitglied des Vereins jede juristische und jede volljährige natürliche Person werden, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Ziele des Vereins aktiv zu befördern;
- ist der Antrag auf Mitgliedschaft schriftlich gegenüber dem Vorstand abzugeben, über die Aufnahme als Vereinsmitglied entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit;
- hat eine juristische Person soweit sie Mitglied des Vereins wird, gegenüber dem Vorstand einen Vertreter, der die Mitgliedschaftsrechte und –pflichten, insbesondere die Stimmrechte wahrnimmt, zu benennen. Änderungen in der Person des Vertreters sind dem Vorstand schriftlich anzuzeigen.
