Satzung

Gemäß § 10 der Satzung der Initiative Gesundheitswirtschaft e.V.

  • besteht der Vorstand mindestens aus
    • der / dem Vorsitzenden
    • der / dem Stellv. Vorsitzenden
    • der / dem Schatzmeister/in
  • ist eine Erweiterung des Vorstandes um
    • bis zu zwei weitere Stellv. Vorsitzende
    • bis zu 5 Beisitzer / Beisitzerinnen

möglich,

  • können dem stellv. Vorsitzenden und den Beisitzern durch Beschluss des Vorstandes spezifische Aufgaben übertragen werden,
  • wird der Vorstand aus dem Kreis der Mitglieder auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der jeweils gewählte Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, kann der Vorstand kommissarisch ein neues Mitglied berufen. Neuwahlen haben dann in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zu erfolgen,
  • führt der Vorstand die Vereinsgeschäfte. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten,
  • kann der Vorstand ein Kuratorium berufen,
  • kann der Vorstand für besondere Aufgaben Ausschüsse oder Arbeitskreise einsetzen. Mitglieder der Ausschüsse und Arbeitskreise können auch Nichtvereinsmitglieder sein,
  • ist der Vorstand ermächtigt, alle auf Verlangen des Registergerichtes oder anderer Behörden erforderlich werdender formellen und redaktionellen Satzungsänderungen vorzunehmen.

» Satzung [PDF]